Unio prolium
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Unĭo [2] — Unĭo (lat.), Vereinigung, Bund. U. electorum, ein Vertrag zwischen allen Kurfürsten zur gegenseitigen Verteidigung der kurfürstlichen Rechte u. Prärogativen, welcher zuerst 1338 geschlossen u. 1558, 1745 (wiewohl hier nicht unter Beitritt von… … Pierer's Universal-Lexikon
Einkindschaft — (Unio prolium, Pariatio), ein Vertrag zwischen Eheleuten u. ihren Kindern aus einer Vorehe, durch welchen die letzteren, die sogenannten Vorkinder, auf ihre Rechte u. Ansprüche bezüglich des bisher in fortgesetzter Gütergemeinschaft gehaltenen… … Pierer's Universal-Lexikon
Einkindschaft — (Unĭo prolĭum), derjenige Vertrag, welchen ein zur Wiederverheiratung schreitender überlebender Ehegatte und dessen künftiger Ehegatte einerseits mit den aus der frühern Ehe vorhandenen Kindern (Vorkindern) andererseits dahin abschließen, daß die … Kleines Konversations-Lexikon
Einkindschaft — Ein|kind|schaft 〈f.; 20; unz.; Rechtsw.; früher〉 Gleichberechtigung der vorehel. u. ehel. Kinder * * * Einkindschaft, lateinisch Unio prolium, die seit dem 13. Jahrhundert v. a. im fränkischen Rechtsgebiet aufkommende Sitte, die erstehelichen… … Universal-Lexikon